Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Auszug unseres Therapieangebotes vorstellen. Bitte wählen Sie hierzu das entsprechende Angebot, aus der linken Seite, aus.
Um durch unsere Praxis behandelt zu werden, ist zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse (gesetzlich oder privat) eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes notwendig.
Dafür wenden Sie sich bitte an Ihren Allgemein-, Kinder-, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnarzt, Phoniater oder Pädaudiologen. Auf der Grundlage dieser Verordnung wird die Therapie in der Praxis (in Einzel- oder Gruppentherapie) oder nach Bedarf als Hausbesuch durchgeführt. Dieses wird durch den Arzt entsprechend gekennzeichnet. Gern informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über Ihre individuellen Fragestellungen.
Nach einer entsprechenden Verordnung melden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich zur Terminabsprache bei uns, so dass die Therapie möglichst zeitnah beginnen kann.